FSK Jugendschutz

Jugendschutzbeauftragte:

JS-Beauftragter.de
Anna Laduch
Landsberger Str. 4
45219 Essen

Tel: +49 2054/124 43 -48
Telefax: 05272 – 39 41 611

Mail: info(at)js-beauftragter.de

Zeitgrenzen und Begleitpflichten:

Alter FSK 0 FSK 6 FSK 12 FSK 16 FSK 18
bis 6          
6 bis 11 bis 20 Uhr bis 20 Uhr      
12 bis 13 bis 20 Uhr bis 20 Uhr bis 20 Uhr    
14 bis 15 bis 22 Uhr bis 22 Uhr bis 22 Uhr    
16 bis 17 bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr  

Erklärung:

Alleine bei Vorführungen bis (Uhrzeit siehe Tabelle). Danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Besuch in Begleitung eines Personberechtigten gestattet.
Nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Besuch leider nicht gestattet.

Begriffsbestimmungen nach §1JuSchG:

  • Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
  • Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.
  • Eine personensorgeberechtigte Person (Personenberechtigte/-r) ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht. (Eltern oder Vormund)
  • Eine erziehungsbeauftragte Person (Erziehungsberechtigte/-r) ist, wer über 18 Jahre alt ist und aufgrund einer Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person auf Dauer oder zeitweise Erziehungsaufgaben wahrnimmt.
    • Die Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person muss von einer personensorgeberechtigten Person schriftlich genehmigt werden.
    • Dies kann beispielsweise über einen sogenannten „Muttizettel“ geschehen. Den Muttizettel finden Sie
    • hier: www.muttizettel.net/muttizettel.pdf